Institut für Empirische Kulturwissenschaften und Europäische Ethnologie
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Bachelorarbeit + Disputation

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachwissenschaftliches Problem selbstständig und methodisch fundiert zu bearbeiten und in angemessener Form darzustellen.

Bei der Disputation handelt es sich um eine halbstündige Verteidigung der Bachelorarbeit.

Allgemeines

  • Bachelorarbeit und Disputation sollen nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) bis Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein (Regeltermin).
  • Sie gelten als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn sie am Ende des siebten Fachsemesters aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich abgelegt sind.
  • Bachelorarbeit und Disputation können nur einmal (spätestens) zum nächsten regulären Termin wiederholt werden! Laut PStO ist dies in der Regel der auf den ersten Versuch folgende Sommersemestertermin.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen nach dem offiziellen Bearbeitungsbeginn (s.u.).
  • Der Umfang beträgt ca. 50.000 bis 90.000 Zeichen (ca. 30 bis max. 40 Seiten). Die Disputation dauert 30 Minuten.
  • Im Wintersemester wird ein außerplanmäßiger Termin angeboten, der für den ersten oder zweiten Prüfungsversuch genutzt werden kann.
  • Bachelorarbeit und Disputation müssen nicht die letzte Prüfungsleistung sein. Die komplette Bachelorprüfung gilt als bestanden, wenn alle Modul- und Modulteilprüfungen im Haupt- und Nebenfach (inklusive der Bachelorarbeit und Disputation) bestanden und insgesamt 180 ECTS-Punkte erworben wurden.
  • Damit die Abschlusszeugnisse fristgerecht erstellt werden können, müssen im letzten Studiensemester alle noch zu erbringenden Prüfungsleistungen rechtzeitig verbucht werden. Sollten Sie noch Wiederholungsprüfungen ablegen, müssen Sie ggf. mit den Prüfern individuelle Prüfungstermine vereinbaren, damit der Notenschluss für das letzte Semester (SoSe 15.08.; WiSe 01.03.) eingehalten werden kann. Diese Termine gelten nicht für die Bachelorarbeit und die Disputation, für deren Gutachten wird ein eigener Termin festgelegt!

Ablauf Bachelorarbeit + Disputation

1. Vorbereitung

  • Machen Sie sich frühzeitig, spätestens bis Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters Gedanken über ein Thema und setzen Sie sich mit einer möglichen Prüferin/einem Prüfer in Verbindung.
  • Als Prüfer/innen kommen alle promovierten festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts in Frage.
  • Es besteht freie Prüferwahl, Sie können jedoch u.U. an eine Kollegin oder einen Kollegen verwiesen werden.
  • Die Kandidatin/der Kandidatin kann bzw. soll ein Thema vorschlagen; festgelegt wird das Thema von der Prüferin/dem Prüfer.

2. Anmeldung / Fristen

  • Das Formular zur Anmeldung sowie die akuellen Anmelde- und Abgabefristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
  • Lassen Sie im Formular das Thema von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eintragen. Bitte als Datum ein Datum im Anmeldezeitraum eintragen.
  • Das Formular muss von der Prüferin/dem Prüfer spätestens bis Ende der Anmeldefrist an den Studiengangskoordinator weitergeleitet worden sein.
  • Die Studierenden können ihre Anmeldung einige Tage nach Ablauf der Frist in LSF einsehen und eine Bestätigung ausdrucken.
  • Das Thema der Bachelorarbeit kann gemäß PStO nur einmal innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist zurückgegeben werden.
  • Der Termin der Disputation wird mit zusammen mit dem Thema der BA-Arbeit im Rahmen des angegebenen Zeitraums festgelegt.

3. Bearbeitungszeit

  • Die (offizielle) Bearbeitungszeit von 10 Wochen beginnt für alle Kandidaten am ersten Tag der Anmeldefrist!
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist gemäß PStO nicht vorgesehen.
  • Im Krankheitsfall ist u.U. ein Rücktritt vom Abgabetermin und Festsetzung eines neuen Abgabetermins (in der Regel der Termin des Folgesemesters) möglich. Ein Bescheid ergeht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch das Prüfungsamt. Der Prüfer ist darüber durch den Studierenden zu informieren.
  • Wird als neuer Abgabetermin der Termin des Folgesemesters festgelegt, wird ein neues Thema festgelegt.

4. Abgabe

  • Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt zum festgesetzten Abgabetermin.
  • in 2-facher gedruckter und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) im Prüfungsamt. Achtung: bitte Hinweise  des Prüfungsamts unter "Hinweise für Studierende" beachten!
  • Die zentralen Angaben zur Arbeit müssen von außen auf dem Deckblatt sichtbar sein (entweder das vordere Deckblatt bedrucken lassen oder eine Klarsichtfolie als Deckblatt verwenden). Am Ende der Arbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung mit eingebunden werden. Vorlagen des Deckblatts und der Plagiatserklärung finden Sie hier.
  • Zusätzlich muss die Abgabeversion als PDF-Dokument an die Prüferin/ den Prüfer geschickt werden.
  • Bitte legen Sie Ihrer Arbeit die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei.

5. Disputation

  • Die Disputation findet zum vereinbarten Termin statt. Prüferin/ Prüfer ist die Betreuerin/ der Betreuer der Bachelorarbeit.

6. Bewertung/ Zeugnis

  • Die Prüferin/der Prüfer erstellt ein Gutachten und ein Protokoll. Die Ergebnisse werden über den Notenspiegel in LSF bekannt gegeben. Einsichtnahme in die Gutachten erfolgt nach Absprache bei der Prüferin/ dem Prüferin oder zu einem festgelegten Zeitraum im Prüfungsamt. Eine Einsichtnahme außerhalb des Hauptzeitraumes ist auf Antrag möglich.
  • Die Abschlusszeugnisse werden nach Fertigstellung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften abgeholt (persönlich oder mit Vollmacht)

Prüferinnen und Prüfer

Derzeit stehen als Prüfer/innen für Bachelorarbeiten folgende Personen zur Verfügung:

Prof. Dr. Irene Götz

Prof. Dr. Johannes Moser

Prof. Dr. Christiane Schwab

PD Dr. Jens Wietschorke

PD Dr. Marketa Spiritova

Dr. Daniel Habit

Dr. Agnieszka Balcerzak

Dr. des. Laura Gozzer

Siehe auch:

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und den verlinkten Infoblättern nur um eine Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.

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