Institut für Empirische Kulturwissenschaften und Europäische Ethnologie
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Bewerbung und Einschreibung

Zulassungsvoraussetzungen und Fristen

Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der LMU sind ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Empirische Kulturwissenschaft/Europäische Ethnologie oder einem verwandten Fach (z.B. Ethnologie, Kulturanthropologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Sprach- und Literaturwissenschaft, Theaterwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Kommunikationswissenschaft) sowie die Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren.

Eine Bewerbung ins 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.

Bewerbungsfrist für das folgende Wintersemester: 15. Juli
Bewerbungsfrist für das folgende Sommersemester: 15. Januar (nur ab dem 2. Fachsemester!)

Unter bestimmten Umständen können InteressentInnen, die im Wintersemester ihre Bachelorarbeit schreiben, an einem vorgezogenen Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen.

WICHTIGER HINWEIS: Bis auf Weiteres ist eine elektronische Bewerbung per Email ausreichend. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Form EINES pdf-Dokuments unter folgender Adresse ein:
dhabit@lmu.de

Bewerbungsverfahren und Einschreibung

Bevor Sie Ihr Studium aufnehmen können, müssen Sie sich im ersten Schritt am Institut für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie der LMU bewerben und im zweiten Schritt in der Studentenkanzlei der LMU immatrikulieren bzw. umschreiben.

1. Eignungsfeststellung am Institut für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie

Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Eignungsfeststellung müssen folgende Unterlagen bis zur oben genannten Frist (als ein PDF!) an das Institut für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie der LMU (zu Händen von Dr. Daniel Habit) geschickt werden:

  • Ein ausgefüllter Fragebogen, der vom Institut für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie herausgegeben wird. Download des Fragebogens
  • Ein tabellarischer Lebenslauf;
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium oder ein entsprechendes Transcript of Records mit einer vorläufig ermittelten Zwischennote nach dem Leistungsstand von mindestens 135 ECTS-Punkten im Haupt- und Nebenfach (erhältlich beim Prüfungsamt, ein ausgedruckter Notenspiegel genügt nicht!);
  • eine maximal 6.000 Zeichen umfassenden Kurzaufsatz zum Thema: "Skizzieren Sie ein potentielles Forschungsprojekt, das Sie im Rahmen des Master-Studiengangs Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der LMU München gern erarbeiten würden."
    Ihr Exposé kann selbstverständlich auf Literatur und auf Arbeitsschwerpunkte am Institut Bezug nehmen oder auch auf Ihren Vorarbeiten für die BA-Arbeit aufbauen. Das Exposé soll ermöglichen, Ihre Fähigkeiten im Hinblick auf ein forschungsorientiertes Masterstudium Ethnologie einzuschätzen. Es wird nicht erwartet, dass Sie genau dieses Vorhaben im Rahmen des Masterstudiums umsetzen.
    Dem Exposé ist eine Erklärung beizufügen, dass es selbstständig und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln verfasst wurde.

Achtung Internationale BewerberInnen:

Sollten Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der Sie für das entsprechende Masterprogramm qualifiziert, nicht (!) in Deutschland gemacht haben, müssen Sie sich neben der Bewerbung an unserem Institut  zusätzlich frist- und formgerecht (bis zum 15.01. für ein Sommersemester; zum 15.07. für ein Wintersemester) beim Referat für Internationale Angelegenheiten (International Office) bewerben.

Hier finden internationale BewerberInnen auch weitere allgemeine Informationen zum Masterstudium an der LMU und Hinweise zu den zur Studienbewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweisen (z.B. von Deutschkenntnissen).

2. Immatrikulation (Einschreibung) / Umschreibung in der Studentenkanzlei der LMU

Mit der postalisch zugestellten Zulassungsbescheinigung des Instituts für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie (und ggf. der Zusage des Referats für Internationale Angelegenheiten bei ausländischen Bewerbern) können Sie sich an der LMU immatrikulieren. Bitte unbedingt Immatrikulationstermine beachten! Für die Mastereinschreibung gelten die Fristen für postgraduale Studiengänge!

Für deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer:

Die Immatrikulation erfolgt über die Studentenkanzlei. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einschreibung auf der Seite der zentralen Studienberatung.

Für ausländische Staatsangehörige:

Die Immatrikulation internationaler Studierender erfolgt über das Referat für Internationale Angelegenheiten. Zur persönlichen Einschreibung müssen Sie alle benötigten Unterlagen mitbringen (Online-Formular, Zulassungsbescheide, Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis oder Reisepass, Nachweis zur Krankenversicherung, Deutsch-Test und Zulassungsbescheinigung des Instituts für Ethnologie). Weitere Infos, wie Ort der Einschreibung, usw. finden Sie auf den Informationsseiten zur Immatrikulation unter Studium International.

ACHTUNG: Ausländische Studienbewerber/innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, oder einen deutschen Hochschulabschluss (mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit) besitzen, gelten als "Bildungsinländer". Sie sind Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt und gelten nicht als internationale Bewerber/innen.

Master im Anschluss an den Bachelor an der LMU

Wenn Sie die Eignungsfeststellung erfolgreich abgeschlossen haben und den M.A. direkt an den B.A. an der LMU anschließen möchten, ist keine Neueinschreibung sondern ein Fachwechsel (Umschreibung) vom B.A. in den M.A. Studiengang erforderlich. Hinweise dazu finden Sie auch auf der Seite der Studentenkanzlei: Fachwechsel.

Vorgezogenes Eignungsfeststellungsverfahren

Studierende, die zu Beginn des Wintersemesters bereits mindestens 135 ECTS erworben und die Bachelorarbeit angemeldet haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, an einem vorgezogenen Eignungsfeststellungsverfahren teilzunehmen um sich frühzeitig Klarheit zu verschaffen, ob eine Einschreibung zum kommenden Wintersemester erfolgen kann. Da es sich hierbei um eine inoffizielle Eignungsprüfung handelt, müssen sich internationale BewerberInnen in diesem Fall NICHT zum 15.01., sondern erst zum regulären Termin im Sommersemester, zum 15.07. beim International Office der LMU bewerben. Ein vorläufiger (positiver) Bescheid der Eignungsfeststellung wird automatisch (ohne eine erneute Bewerbung am Institut) im Sommersemester durch einen regulären Bescheid ersetzt.

ACHTUNG: Erst nach erfolgter Immatrikulation in den Masterstudiengang dürfen Masterprüfungen abgelegt werden. Regelungen nach denen B.A.-Studierende (auch nach einer vorgezogenen Eignungsfeststellung) Masterkurse belegen und abgelegte Prüfungen nach einer Einschreibung anerkennen lassen können, sind in unserem Studiengang nicht mehr zuläßig.

Satzung über das Eignungsverfahren

Die Regelungen zum Eignungsverfahren sind in der Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Emprirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der LMU München festgelegt.

Fachstudienberatung für den Master-Studiengang:

Dr. Daniel Habit
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 - 3608
E-Mail: dhabit@lmu.de

Sprechstunden nach Vereinbarung, bitte melden!

Adresse

Bitte die Bewerbungsunterlagen per Mail als ein PDF an:

Dr. Daniel Habit

dhabit@lmu.de

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und verlinkten Infoblättern nur um Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO), die Satzung über das Eignungsverfahren sowie über das Prüfungsamt.