Masterarbeit
Allgemeines
- Die Masterarbeit soll (muss aber nicht) nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PStO 2018) im 4. Fachsemester abgegeben werden (Regeltermin).
- Die Masterarbeit gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn sie aus selbst zu vertretenden Gründen am Ende des 5. Fachsemesters nicht erfolgreich abgeschlossen wurde (Erstversuch).
- Die Masterarbeit kann nur einmal zum nächsten regulären Termin (in dem direkt auf den Erstversuch folgenden Semester) wiederholt werden (Zweitversuch)!
- Für den Zweitversuch ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Es darf nicht das gleiche Thema angemeldet werden, wie für den Erstversuch.
Hinweis: Wer schon absehen kann, dass er/sie die Arbeit zum Erstversuch nicht abgeben wird, sollte sie zum Erstversuch gar nicht erst anmelden, da für den Zweitversuch ein neues Thema angemeldet werden muss. Natürlich muss die Arbeit dann "auf Anhieb" bestanden werden, weil es nach dem Zweitversuch keinen weiteren mehr gibt! - Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen nach dem offiziellen Bearbeitungsbeginn. Als Bearbeitungsbeginn gilt immer der erste Tag der Anmeldefrist.
- Der Umfang beträgt ca. 150.000 Zeichen (ca. 60 bis 75 Seiten Fließtext). Abweichungen von dieser Vorgabe sind in begründeten Fällen möglich (z.B. wenn neben dem Textteil auch andere Medien als Teil der Arbeit eingebracht werden). Diese müssen zwingend mit der Betreuerin/dem Betreuer der Arbeit im Vorfeld abgesprochen werden. Nach Absprache kann die Masterarbeit in englischer Sprache verfasst werden.
- Die Masterarbeit kann im Sommer- oder Wintersemester abgelegt werden. Beide Termine können für den ersten oder zweiten Prüfungsversuch genutzt werden.
- Die Masterarbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung sein. Die komplette Masterprüfung gilt als bestanden, wenn alle Modul- und Modulteilprüfungen (inklusive der Masterarbeit) bestanden und damit insgesamt 120 ECTS-Punkte erworben wurden (siehe auch: Allgemeine Hinweise zu Prüfungen).
- Eine Wiederholung der Masterarbeit zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Ablauf Masterarbeit (formelle Vorgaben)
1. Vorbereitung
- Machen Sie sich frühzeitig, spätestens bis Mitte der Vorlesungszeit des vorletzten Fachsemesters Gedanken über ein Thema und setzen Sie sich mit einer möglichen Prüferin/einem Prüfer in Verbindung.
- Als Prüfer/innen kommen alle promovierten festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts in Frage.
- Es besteht freie Prüferwahl, Sie können jedoch u.U. an eine Kollegin oder einen Kollegen verwiesen werden.
- Die Kandidatin/der Kandidatin kann bzw. soll ein Thema vorschlagen; festgelegt wird das Thema von der Prüferin/dem Prüfer.
2. Anmeldung
- Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
- Lassen Sie im Formular das Thema der Masterarbeit von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eintragen. Bitte als Datum ein Datum im Anmeldezeitraum eintragen (auch wenn die Sprechstunde zur Themenabsprache vor dem Anmeldezeitraum stattfindet).
- Wurden mindestens 60 ECTS im Schwerpunkt Visuelle Ethnologie absolviert, so kann dieser als Schwerpunkt im Zeugnis ausgewiesen werden. Dafür muss dem Thema der Masterarbeit der Zusatz "Schwerpunkt Visuelle Ethnologie: ..." vorangestellt werden.
- Das Anmeldeformular muss von der Prüferin/dem Prüfer spätestens bis Ende der Anmeldefrist (siehe Termine auf der Seite des Prüfungsamts) an das Prüfungsamt und den Studiengangskoordinator (in Kopie) weitergeleitet worden sein.
- Mit der Anmeldung zur M.A. Arbeit findet auch die Anmeldung zur Prüfung im Kolloquium statt (muss nicht über LSF angemeldet werden).
- Die Studierenden können ihre Anmeldung einige Tage nach Ablauf der Frist in LSF einsehen und eine Bestätigung ausdrucken.
- Das Thema der Masterarbeit kann gemäß PStO nur einmal innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist zurückgegeben werden. Hierfür ist ein Antrag im Prüfungsamt zu stellen.
- Der Titel der Arbeit kann in Absprache mit der Prüferin/ dem Prüfer ohne Rücksprache mit dem Prüfungsamt um einen Untertitel erweitert werden. Ansonsten muss der Titel der abgegebenen Arbeit erkennbar dem Thema auf dem Anmeldeformular entsprechen.
3. Bearbeitungszeit
- Die (offizielle) Bearbeitungszeit von 16 Wochen beginnt für alle Kandidaten am ersten Tag der offiziellen Anmeldefrist!
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist gemäß PStO nicht vorgesehen. Es wird dringend empfohlen, schon vor Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit mit den Vorrecherchen zu beginnen.
- Im Krankheitsfall ist u.U. ein Rücktritt vom Abgabetermin und Festsetzung eines neuen Abgabetermins (in der Regel der Termin des Folgesemesters) möglich. Ein Bescheid ergeht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch das Prüfungsamt. Der Prüfer ist darüber durch den Studierenden zu informieren.
- Wird als neuer Abgabetermin der Termin des Folgesemesters festgelegt, kann ein neues Thema festgelegt werden sofern das Thema nicht schon einmal zurückgegeben wurde (siehe Punkt 2).
4. Abgabe
- Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt zum festgesetzten Abgabetermin (siehe Termine auf der Seite des Prüfungsamts).
- in 2-facher gedruckter und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) im Prüfungsamt. Achtung: bitte Hinweise des Prüfungsamts unter "Hinweise für Studierende" beachten!
- Die zentralen Angaben zur Arbeit müssen von außen auf dem Deckblatt sichtbar sein (entweder das vordere Deckblatt bedrucken lassen oder eine Klarsichtfolie als Deckblatt verwenden). Am Ende der Arbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung mit eingebunden werden. Vorlagen des Deckblatts und der Plagiatserklärung finden Sie hier.
- Zusätzlich muss die Abgabeversion als PDF-Dokument an die Prüferin/ den Prüfer geschickt werden.
- Bitte legen Sie Ihrer Arbeit die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei.
5. Bewertung/ Zeugnis
- Die Prüferin/der Prüfer erstellt ein Gutachten. Das Ergebnis wird über den Notenspiegel in LSF bekannt gegeben. Einsichtnahme in die Gutachten erfolgt in einem festgelegten Zeitraum im Prüfungsamt. Eine Einsichtnahme außerhalb des Hauptzeitraumes ist auf Antrag möglich. Die Prüferin/ der Prüfer ist berechtigt (aber nicht verpflichtet) der Kandidatin/ dem Kandidaten Einsicht in das Gutachten zu gewähren.
- Damit die Abschlussdokumente fristgerecht erstellt werden können, müssen im letzten Studiensemester alle noch zu erbringenden Prüfungsleistungen rechtzeitig verbucht werden. Sollten Sie nach der Masterarbeit noch weitere Prüfungen ablegen, müssen Sie ggf. individuelle Abgabetermine für Hausarbeiten, etc. vereinbaren, damit der Notenschluss für das letzte Semester (SoSe: 15.08. / WiSe 15.03.) eingehalten werden kann (dieser gilt nicht für das Gutachten der Masterarbeit!). Spätere Notenmeldungen sind möglich, jedoch kann es in diesem Fall sein, dass die Abschlussdokumente erst nach Ende des letzten Studiensemesters erstellt werden.
- Sobald die Abschlussdokumente vorliegen, werden Sie vom Prüfungsamt per Mail informiert. Diese können dann im Prüfungsamt abgeholt werden.
6. Wiederholung der Masterarbeit
- Bei Nichtbestehen kann die Masterarbeit einmal zum nächsten regulären Termin wiederholt werden. Dies ist immer das auf den Erstversuch direkt folgende Semester. Wenn die Arbeit z.B. im 6. Semester angemeldet aber nicht abgegeben wurde, muss der Zweitversuch im 7. Semester abgelegt werden. Wenn die Arbeit im 7. Fachsemester nicht angemeldet wurde (und der Erstversuch damit nicht wahrgenommen wurde, s.o.), muss die Arbeit im 8. Fachsemester bestanden werden.
- Für den Zweitversuch ist eine erneute Anmeldung erforderlich (s.o.). Für die Wiederholung muss ein neues Thema angemeldet werden (dieses kann sich aber im gleichen Themenfeld wie beim Erstversuch bewegen).
Prüferinnen und Prüfer
Derzeit stehen als Prüfer/innen für Masterarbeiten folgende Personen zur Verfügung:
Prof. Dr. Irene Götz
Prof. Dr. Johannes Moser
Prof. Dr. Christiane Schwab
PD Dr. Jens Wietschorke
PD Dr. Marketa Spiritova
Dr. Daniel Habit
Dr. Agnieszka Balcerzak
Dr. des. Laura Gozzer
Siehe auch:
- Masterfahrplan - Informationen zum Masterkolloquium und Tips zur Masterarbeit
- Allgemeine Hinweise zu Prüfungen
- Prüfungs- und Studienordungen
- Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Hausarbeiten
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und den verlinkten Infoblättern nur um eine Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.