Institut für Empirische Kulturwissenschaften und Europäische Ethnologie
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Masterarbeit

Allgemeines

  • Die Masterarbeit soll nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PStO 2012 / 2018) im 4. Fachsemester abgegeben werden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen nach dem offiziellen Bearbeitungsbeginn (s.u.).
  • Der Umfang beträgt ca. 150.000 Zeichen (ca. 60 bis 75 Seiten).
  • Die Masterarbeit kann nur einmal (spätestens) zum nächsten regulären Termin wiederholt werden!
  • Im Wintersemester wird (für Studierende der PStO 2012) ein außerplanmäßiger Termin angeboten, der für den ersten oder zweiten Prüfungsversuch genutzt werden kann.
  • Die Masterarbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung sein. Die komplette Masterprüfung gilt als bestanden, wenn alle Modul- und Modulteilprüfungen (inklusive der Masterarbeit) bestanden und insgesamt 120 ECTS-Punkte erworben wurden.
  • Damit die Abschlusszeugnisse fristgerecht erstellt werden können, müssen im letzten Studiensemester alle noch zu erbringenden Prüfungsleistungen rechtzeitig verbucht werden. Sollten Sie noch Wiederholungsprüfungen ablegen, müssen Sie ggf. mit den Prüfern individuelle Prüfungstermine vereinbaren, damit der Notenschluss für das letzte Semester eingehalten werden kann (dieser Termin gilt nicht für das Gutachten der Masterarbeit).

Ablauf Masterarbeit (formelle Vorgaben)

1. Vorbereitung

  • Machen Sie sich frühzeitig, spätestens bis Mitte der Vorlesungszeit des vorletzten Fachsemesters Gedanken über ein Thema und setzen Sie sich mit einer möglichen Prüferin/einem Prüfer in Verbindung.
  • Als Prüfer/innen kommen alle promovierten festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts in Frage.
  • Es besteht freie Prüferwahl, Sie können jedoch u.U. an eine Kollegin oder einen Kollegen verwiesen werden.
  • Die Kandidatin/der Kandidatin kann bzw. soll ein Thema vorschlagen; festgelegt wird das Thema von der Prüferin/dem Prüfer.

2. Anmeldung

  • Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
  • Lassen Sie im Formular das Thema von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eintragen. Bitte als Datum ein Datum im Anmeldezeitraum eintragen.
  • Das Formular muss von der Prüferin/dem Prüfer spätestens bis Ende der Anmeldefrist (siehe Termine auf der Seite des Prüfungsamts) an den Studiengangskoordinator weitergeleitet worden sein.
  • Die Studierenden können ihre Anmeldung einige Tage nach Ablauf der Frist in LSF einsehen und eine Bestätigung ausdrucken.
  • Das Thema der Masterarbeit kann gemäß PStO nur einmal innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist zurückgegeben werden.

3. Bearbeitungszeit

  • Die (offizielle) Bearbeitungszeit von 16 Wochen beginnt für alle Kandidaten am ersten Tag der offiziellen Anmeldefrist!
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist gemäß PStO nicht vorgesehen.
  • Im Krankheitsfall ist u.U. ein Rücktritt vom Abgabetermin und Festsetzung eines neuen Abgabetermins (in der Regel der Termin des Folgesemesters) möglich. Ein Bescheid ergeht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch das Prüfungsamt. Der Prüfer ist darüber durch den Studierenden zu informieren.
  • Wird als neuer Abgabetermin der Termin des Folgesemesters festgelegt, kann ein neues Thema festgelegt werden sofern das Thema nicht schon einmal zurückgegeben wurde (siehe Punkt 2).

4. Abgabe

  • Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt zum festgesetzten Abgabetermin (siehe Termine auf der Seite des Prüfungsamts).
  • in 2-facher gedruckter und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) im Prüfungsamt. Achtung: bitte Hinweise des Prüfungsamts unter "Hinweise für Studierende" beachten!
  • Die zentralen Angaben zur Arbeit müssen von außen auf dem Deckblatt sichtbar sein (entweder das vordere Deckblatt bedrucken lassen oder eine Klarsichtfolie als Deckblatt verwenden). Am Ende der Arbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung mit eingebunden werden. Vorlagen des Deckblatts und der Plagiatserklärung finden Sie hier.
  • Zusätzlich muss die Abgabeversion als PDF-Dokument an die Prüferin/ den Prüfer geschickt werden.
  • Bitte legen Sie Ihrer Arbeit die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei.

5. Bewertung/ Zeugnis

  • Die Prüferin/der Prüfer erstellt ein Gutachten. Das Ergebnis wird über den Notenspiegel in LSF bekannt gegeben. Einsichtnahme in die Gutachten erfolgt in einem festgelegten Zeitraum im Prüfungsamt. Eine Einsichtnahme außerhalb des Hauptzeitraumes ist auf Antrag möglich.
  • Die Abschlusszeugnisse können im Prüfungsamt abgeholt werden.

Prüferinnen und Prüfer

Derzeit stehen als Prüfer/innen für Masterarbeiten folgende Personen zur Verfügung:

Prof. Dr. Irene Götz

Prof. Dr. Johannes Moser

Prof. Dr. Christiane Schwab

PD Dr. Jens Wietschorke

PD Dr. Marketa Spiritova

Dr. Daniel Habit

Dr. Agnieszka Balcerzak

Dr. des. Laura Gozzer

Siehe auch:


Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und den verlinkten Infoblättern nur um eine Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.